Stadt Weimar - Familienamt - Abt. Finanzen
Fr. C. Chruszcz Fr. K. Schilling
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon: (03643) 762 -569/ -968
Übernahme der Beiträge für Kindergarten bzw. Kindertagespflege beantragen
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Elternbeitrag: Dieser richtet sich nach Einrichtung und Träger, Betreuungszeit sowie Einkommen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtung. Ansprechpartner sind somit die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII können Eltern einen Antrag auf anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge im Amt für Familie und Soziales stellen.