Übernahme der Beiträge für Kindergarten bzw. Kindertagespflege beantragen

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Elternbeitrag: Dieser richtet sich nach Einrichtung und Träger, Betreuungszeit sowie Einkommen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtung. Ansprechpartner sind somit die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII können Eltern einen Antrag auf anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge im Amt für Familie und Soziales stellen.

Anmeldung erforderlich

Dieses Verfahren erfordert, dass Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Falls Sie schon einen Account haben, loggen Sie sich bitte ein. Ansonsten registrieren Sie sich bitte.

Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.