Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Familienamt - Abt. Finanzen
Fr. C. Chruszcz Fr. K. Schilling
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon: (03643) 762 -569/ -968
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Fr. C. Chruszcz Fr. K. Schilling
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Telefon: (03643) 762 -569/ -968
Aufnahme eines Kindes unter einem Jahr in eine Kindertageseinrichtung beantragen (U1-Antrag)
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.