Interessenbekundung als Jugendschöffe

Möchten Sie Schöffe werden? Die Stadt Weimar ist derzeit aufgefordert, Vorschlagslisten für die nächste Wahl der Schöffen aufzustellen. Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028 (5 Jahre). Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die gesetzlichen Anforderungen sind nicht zwingend an bestimmte Berufsgruppen gebunden. Anhaltspunkte für die geforderte jugenderzieherische Erfahrung können sich z.B. ergeben aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dieses elektronische Formular ausfüllen und absenden.