Interessenbekundung als Erwachsenenschöffe

Möchten Sie Schöffe werden? Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Erwachsenenschöffen. Die Stadt Weimar ist derzeit aufgefordert, Vorschlagslisten für die nächste Wahl der Schöffen aufzustellen. Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028 (5 Jahre). Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Alter zwischen 25 und 69 Jahren zu Beginn der Amtsperiode, - Wohnsitz in der kreisfreien Stadt Weimar, - Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, - objektiv und unparteilich, Bindung an Recht und Gesetz, - gutes Urteilsvermögen, - gesundheitliche, d.h. geistige und körperliche Geeignetheit, - Beherrschung der deutschen Sprache, - kein Vermögensverfall, - kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, - keine frühere Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR, - keine rechtskräftige Verurteilung bzw. keine schwebenden Verfahren, welche zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen bzw. führen können, - keine Vorstrafen von mehr als sechs Monaten in Folge einer vorsätzlichen Tat, - keine Berufsausübung einer justiznahen Tätigkeit, eines politischen Spitzenamtes oder als Religionsdiener. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dieses elektronische Formular ausfüllen und absenden.