Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Hunde-Abmeldung - Thüringen
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes, - bei Namensänderung des Hundehalters, - bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.