Versammlungsanzeige

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freien Himmel durchzuführen, hat dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung verantwortlich sein soll.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.