Tierschutzanzeige

Alle Tiere, sowohl Nutz-, wie auch Heim- und Wildtiere unterliegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf erlassenen Verordnungen. Die meisten Tierschutzkontrollen erfolgen auf Grund von Bürgerhinweisen oder Anzeigen hinsichtlich tierschutzwidriger Haltungsbedingungen. Kontrolliert werden die Ernährungs-, Pflege- und Haltungsbedingungen der Tiere. Über eine Tierschutzanzeige können Sie widrige Tierhaltungen bei uns anzeigen.

Anmeldung erforderlich

Dieses Verfahren erfordert, dass Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Falls Sie schon einen Account haben, loggen Sie sich bitte ein. Ansonsten registrieren Sie sich bitte.

Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.