Zuständige Stelle
Landkreis Eichsfeld - Gewerbe
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 - 650 3222
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Interessenbekundung zur Öffnung der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Die Öffnung von Verkaufsstellen – also Ladengeschäften – kann an maximal 4 Sonn- und Feiertagen („verkaufsoffener Sonntag“) aus besonderem Anlass gestattet werden. Das Interesse an diesen Sonderöffnungszeiten muss bei Landkreis rechtzeitig angezeigt und entsprechende begründende Unterlagen, welche einen besonderen Anlass rechtfertigen, vorgelegt werden.