Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewässerschutz
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewässerschutz
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Einleitung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 52 – Chemischreinigung – der AbwV in eine öffentliche Abwasseranlage anzeigen
Für die Einleitung von Abwasser aus einer Chemischreinigung benötigen Sie eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei direkter Einleitung in ein Gewässer oder eine Zustimmung des kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung bei einer Einleitung in einen Kanal.