Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen

Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Tätigkeiten, für die die Erlaubnis im Einzelnen erforderlich ist, ergeben sich aus § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG).

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