Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung anzeigen

Wenn Sie beabsichtigen, eine öffentliche Veranstaltung auszurichten, müssen Sie diese vorher schriftlich anzeigen. Die öffentliche Veranstaltung muss spätestens eine Woche vorher (acht Tage vor Veranstaltungsbeginn) angezeigt werden. Anzugeben sind die Art, der Ort und die Zeit der Veranstaltung sowie die zugelassenen Teilnehmer. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.

Anmeldung erforderlich

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