Drohnenaufstieg anzeigen

Die Landesluftfahrtbehörde empfiehlt Fernpiloten unbemannter Luftfahrzeugsysteme (z.B. Drohnen), auch bei einem erlaubnisfreien innerörtlichen Betrieb, immer vorab die zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Im Falle einer notwendigen Erlaubniserteilung durch die Landesluftfahrtbehörde ist dies eine Auflage.

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