Beisetzung in Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Namensnennung

Bei der Urnengemeinschaft ohne Namen handelt es sich um eine Beisetzungsform, die ohne Angehörige durchgeführt wird und keine Namensnennung an der Urnengrabstätte ermöglicht. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt, eine Bepflanzung durch Angehörige oder beauftragte Dritte ist nicht gestattet. Allerdings dürfen am Rand des Urnengrabfeldes Gebinde und Sträuße (keine Schalen) abgelegt und Kerzen aufgestellt werden. Die Kennzeichnung durch individuelle Grabmale ist untersagt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, der "Rückkauf" oder eine Ausbettung aus der Urnengemeinschaft sind nicht möglich. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Anmeldung erforderlich

Dieses Verfahren erfordert, dass Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Falls Sie schon einen Account haben, loggen Sie sich bitte ein. Ansonsten registrieren Sie sich bitte.

Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.