Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Beisetzung in Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Namensnennung
Bei der Urnengemeinschaft ohne Namen handelt es sich um eine Beisetzungsform, die ohne Angehörige durchgeführt wird und keine Namensnennung an der Urnengrabstätte ermöglicht. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt, eine Bepflanzung durch Angehörige oder beauftragte Dritte ist nicht gestattet. Allerdings dürfen am Rand des Urnengrabfeldes Gebinde und Sträuße (keine Schalen) abgelegt und Kerzen aufgestellt werden. Die Kennzeichnung durch individuelle Grabmale ist untersagt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, der "Rückkauf" oder eine Ausbettung aus der Urnengemeinschaft sind nicht möglich. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.