Überlassung einer kommunalen Sporthalle beantragen

Die Abteilung Sportverwaltung ist zuständig für die Vergabe von Nutzungszeiten der kommunalen Sportstätten. Das betrifft die Schulsporthallen außerhalb der schulischen Nutzung sowie die Asbach- Sporthalle (Dreifelderhalle) außerhalb der schulischen Nutzung und die Sportfreiflächen im Wimaria Stadion, dem Sportplatz am Lindenberg und in Niedergrunstedt. Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt nach Prioritäten. Jede Nutzung ist zu beantragen. Sie ist genehmigungspflichtig.

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