Einleitung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 50 – Zahnbehandlung – der AbwV in eine öffentliche Abwasseranlage anzeigen (Amalgamabscheider)

Dieser Anhang 50 gilt für Abwasser, dessen Schadstoff-Fracht im Wesentlichen aus Behandlungsplätzen in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken, in denen Amalgam anfällt, stammt. Dieser Anhang 50 gilt nicht für Abwasser aus der Filmentwicklung sowie für sanitäres Abwasser.

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