Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Verlängerung oder Übertragung der Grabstätte
Bei schon bestehenden Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, kann eine Verlängerung des Nutzungsrechtes beantragt werden. Die Verlängerung ist um 5 bis 30 Jahre - jeweils in Fünfjahresschritten - möglich. Zu den Wahlgrabstätten zählen Erdwahlgrabstätten (für Erdbestattung) und Urnenwahlgrabstätten (für Feuerbestattung). Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.