Beisetzung in Baumgrabstätte (BG)

Baumgrabstätten sind spezielle Flächen auf dem Hauptfriedhof, auf denen Urnen im Umfeld von Bäumen beigesetzt werden. Diese Flächen unterliegen speziellen Gestaltungsvorschriften. Der Baum und der Platzbereich innerhalb der Baumgrabstätte sind frei wählbar, sofern diese Stellen nicht durch andere Urnen belegt oder mit stärkeren Baumwurzeln durchwachsen sind. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und ein "Rückkauf" ist nicht möglich. Die Urne verbleibt aber im Regelfall im Boden. Eine Ausbettung aus der Baumgrabstätte kann nur bei entsprechender Kennzeichnung mit Namensstein über der Urne erfolgen, sofern die Urne nicht von Baumwurzeln eingewachsen wurde. Zudem ist die Ausbettung nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführbar. Die Baumgrabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine Bepflanzung der Baumgrabstätte durch Angehörige ist nicht gestattet. Das Ablegen von Gebinden und Sträußen (keine Schalen), sowie das Aufstellen von Kerzen dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Fläche der Baumgrabstätte vorgenommen werden. Die Kennzeichnung durch individuelle Grabmale ist untersagt. Eine Kennzeichnung für jeden einzelnem Bestatteten erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung mit einem bodenbündig eingelassenen, einheitlichen Namensstein über der Urne. Produktions- und witterungsbedingt kann das Setzen des Namenssteins bis zu 6 Monate dauern. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

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