Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen beantragen

Für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis des Grünflächen- und Friedhofsamtes erforderlich. Zu diesen Sondernutzungen zählen beispielsweise Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise auf städtischen Grünanlagen oder Radwanderwegen geplant sind. Anträge für eine Sondernutzung sind rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Aufnahme der geplanten Nutzung, beim Grünflächen- und Friedhofsamt einzureichen. Wird eine Erlaubnis für eine Sondernutzung erteilt, so werden Nutzungsgebühren entsprechend der Grünanlagengebührensatzung erhoben, die sich nach Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung entsprechend dem Gebührenverzeichnis bemessen. Zudem werden für die Erteilung der Erlaubnis Gebühren auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar erhoben.

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.