Bewohner-Parkausweis beantragen

Bewohner, deren Hauptwohnsitz sich in einer der Bewohnerparkzone einbezogenen Straße befindet, können bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Bewohner-Parkausweis erhalten. Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Es werden derzeit keine Termine für eine persönliche Beantragung vergeben. Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Der genehmigte Parkausweis wird mit einer Kostenrechnung auf dem Postweg versendet. Bitte beachten Sie, das wir auf die Dauer der Postzustellung keinen Einfluss haben. Anträge auf Verlängerung sind bitte entsprechend rechtzeitig zu stellen (wir empfehlen mind. 4 Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises). Gebühren Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren belaufen sich auf 30,60 Euro pro Jahr und müssen bei Entgegennahme des Bewohnerparkausweises bezahlt werden. Bei einer Beantragung für einen kürzeren Zeitraum, werden die Gebühren entsprechend reduziert.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.