Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Straßenverkehrsbehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Straßenverkehrsbehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Serviceparkausweis beantragen
Gültig im Stadtgebiet Erfurt, Stadtgebiet Weimar, Stadtgebiet Sömmerda, Stadtgebiet Arnstadt, Landkreis Weimarer Land und Landkreis Sömmerda. Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde. Sie berechtigt für eine maximale Parkzeit von drei Stunden zum Parken im eingeschränkten Haltverbot (gilt nicht für Ladezonen) auf Bewohnerparkplätzen ohne Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht. Die Ausnahmegenehmigung gilt für jeweils ein Fahrzeug und ggf. ein Ersatzfahrzeug der Firma.