Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragen

Wenn das Vorhaben oder Rechtsgeschäft innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt Weimar - "Weimar Innenstadt" oder "Weimar Nördliche Innenstadt" - liegt, ist ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich.

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