Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Hundesteuer-Anmeldung - Thüringen
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich: - wenn der Hund älter als drei bis vier Monate ist - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.