Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Gewerbe ummelden
Jeder, der einen selbständigen Betrieb für das stehende Gewerbe verlegt (innerhalb eines Meldebezirkes), die Tätigkeit wechselt oder erweitert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hinweis: Die Verlegung des Gewerbes in einen anderen Meldebezirk erfordert die Gewerbeabmeldung im aktuellen und die Gewerbeanmeldung im zukünftigen Meldebezirk. Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.