Gewerbe ummelden

Jeder, der einen selbständigen Betrieb für das stehende Gewerbe verlegt (innerhalb eines Meldebezirkes), die Tätigkeit wechselt oder erweitert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hinweis: Die Verlegung des Gewerbes in einen anderen Meldebezirk erfordert die Gewerbeabmeldung im aktuellen und die Gewerbeanmeldung im zukünftigen Meldebezirk. Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.