Gewerbe ummelden

Jeder, der einen selbständigen Betrieb für das stehende Gewerbe verlegt (innerhalb eines Meldebezirkes), die Tätigkeit wechselt oder erweitert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hinweis: Die Verlegung des Gewerbes in einen anderen Meldebezirk erfordert die Gewerbeabmeldung im aktuellen und die Gewerbeanmeldung im zukünftigen Meldebezirk. Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.