Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Gewerbeamt
Markt 1
04626 Schmölln
Stadtverwaltung Schmölln - Gewerbeamt
Markt 1
04626 Schmölln
Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.