Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (Abzweigungsantrag)

Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Kinder, die sich in der Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) befinden, erhalten grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld.

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