Zuständige Stelle
Stadt Sondershausen
Markt 7
99706 Sondershausen
Telefon: 03632/622-0
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Anzeige nach § 7 Abs. 4 des Thüringer Gaststättengesetzes
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).