Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung wegen nicht fristgerechter Erstattung der Anzeige für eine öffentliche Veranstaltung (kürzer als eine Woche vorher) motorsportliche Veranstaltung einer Veranstaltung, die in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll, mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Der Gebührenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis für eine motorsportliche Veranstaltung beträgt 30 bis 1.250 EURO (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses); dazu kommen noch etwaige Auslagen.

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