Zuständige Stelle
Stadt Sondershausen
Markt 7
99706 Sondershausen
Telefon: 03632/622-0
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Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt. Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. In das Führungszeugnis werden bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben aufgenommen. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.