Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.