Stadt Sondershausen
Markt 7
99706 Sondershausen
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Der Gesetzgeber garantiert mit seinen Vorschriften, dass öffentliche Verkehrsflächen den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur in vertretbaren Fällen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich. Grundsätzlich immer erlaubnispflichtig sind z. B. Veranstaltungen mit Renncharakter oder Straßenfeste. Ortsübliche Prozessionen (z. B. kleinere Festzüge), andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge) und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge) sind dagegen verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig. Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, trifft im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde. Alle für die Bereiche der Veranstaltung und der Verkehrsumleitungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden haben jedoch in jedem der Fälle zur Sicherheit aller Beteiligten zu prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr zu regeln oder umzuleiten ist. Daher besteht für alle, auch für nicht erlaubnispflichtige Vorhaben, eine Meldepflicht, die Sie mit dem vorliegenden Formular ebenfalls erfüllen können. Die Kosten für diese Maßnahmen sind dem Veranstalter als Veranlasser aufzuerlegen. Im Lauf des Erlaubnisverfahrens wird die Genehmigungsbehörde eine „Veranstaltererklärung”, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die sich auf die Regelung verschiedener Kosten- und Haftungsaspekte bezieht, sowie den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung einfordern, so weit Sie sie nicht bereits mit Antragstellung vorlegen. Letztere ist vor Erlaubniserteilung zwingend einzufordern und dient dem Schutz eines Veranstalters vor Forderungen zum Ausgleich von Unfall-, Sach- und anderen Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen könnten. Die jeweils mindestens zu versichernden Summen erfragen Sie bitte bei Ihrer Erlaubnisbehörde.