Zuständige Stelle
Stadt Sondershausen
Markt 7
99706 Sondershausen
Telefon: 03632/622-0
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Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG)
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach dem Wohnraumfördergesetz gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Belegungs- und / oder Mietpreisbindung. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar. Die Zahlung einer Mietkaution ist möglich, Provisionen oder Maklercourtagen sind aber bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.