Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Ordnungsamt
Markt 1
04626 Schmoelln
Telefon: 034491 76 0
Stadtverwaltung Schmölln - Ordnungsamt
Markt 1
04626 Schmoelln
Telefon: 034491 76 0
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese nach § 42 ThürOBG vorher schriftlich anzeigen. Sofern diese Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, ist eine gesonderte Genehmigung durch die Verkehrsbehörde gem. § 29 Abs. 2 StVO einzuholen. Darüber hinaus besteht ggf. die Notwendigkeit, eine Sperrzeitverkürzung nach § 5 Abs. 3 ThürGastG zu beantragen. Dieser Antrag ermöglicht Ihnen die Anzeige Ihrer Veranstaltung sowie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen nach § 29 Abs. 2 StVO und § 5 Abs. 3 ThürGastG in einem Vorgang unter Beteiligung der jeweils zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Schmölln.